Marder vergrämen

Marder-vertreiben

Marder

Größe:

  • bis zu 75 - 90 cm
  • bis zu 2 Kg

Merkmale:

  • braunes Fell
  • weißer Kehlfleck

Verhalten:

  • dämmerungs- und nachtaktiv
  • selten auch tagsüber anzutreffen

Spuren:

  • Laute wie murren, knurren bis katzenähnliches Schreien
  • Kot fingerdick und fingerlang mit einem spitzen Ende
  • größerer Beute wird oft der Kopf abgebissen
  • Eier werden quer aufgebissen Geräusche vom Dachboden
  • stechender Geruch der Exkremente

Mader und Waschbären im Haus

Ins besonders der Steinmarder und Waschbären suchen Unterschlupf in Gebäuden. Meist nisten sie sich unter dem Dach ein. Eine Lücke in Größe des Kopfs des Tiers reicht damit sie in den Innenbereich eindringen können.  Lose Dachpfannen können hochgedrückt werden sodass die Lücke für den Einschlupf nicht direkt erkannt wird. Ist ein Marder oder Waschbär eingedrungen können die Folgen verheerend sein. Die Isolierung des Daches kann in kurzer Zeit zerstört werden. Durch die aggressiven Ausscheidungen wird Holz und Gipsplatten stark in Mitleidenschaft gezogen. Der unangenehm stechende Geruch setzt sich dauerhaft fest und das Material wird durchdrängt.

Mardervergrämung

Marder und Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, ihnen darf nicht nachgestellt werden der Fang oder die Tötung der Tiere ist eine Straftat. Wir dürfen Marder, Waschbär und Co. mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörden in befriedeten Gebieten (privates Eigentum, wie Gebäude, Grundstücke) fangen. Der Aufwand für den Fang ist verhältnismäßig hoch und eine Genehmigung wird nicht ohne weiteres erteilt. Deshalb ist eine professionelle Vergrämung durch geeignete Mittel oft am einfachsten und günstigen. 

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Was kann man gegen Marder und Waschbär machen

Die sinnvollste vorbeugende Maßnahme ist den Tieren den Zugang zum Haus unmöglich zu machen.  Alle Lücken im Dach etc. schließen, dabei darauf achten das vorhandene  Belüftungsschlitze und Wasserabflüsse nicht verstopft werden. Den Zugang zum Dach verhindern, im Fachhandel gibt es geeignete Vorrichtungen um beispielsweise den Aufstieg über das Fallrohr der Regenrinne zu verhindern. Zu Dach überhängende Aste von Bäumen sollten entfernt werden.

Was kann man machen wenn der Marder oder Waschbär Junge hat

In der Schonzeit von Marder und Waschbär ist der Fang verboten, die Jungtiere könnten zurückbleiben und elendig verenden. Auch  die Vergrämung ist fraglich wenn die Elterntiere nicht die Möglichkeit haben die Jungtiere in Sicherheit zu bringen, weil beispielsweise der Zugang für Elterntier mit Jungtier im Maul zu eng ist. Um nicht gegen den Tierschutz und das Jagdrecht zu verstoßen kann der Fang nur während der Jagdzeit erfolgen.

Jagdzeit Steinmarder 16 Oktober bis 28 Februar

Jagdzeit Waschbär 16 Juli bis 31 März

Die Vergrämung kann durchgeführt werden sobald die Jungtiere eigenständig den Unterschlupf verlassen.

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns.

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Wir dürfen aus rechtlichen Gründen ausschließlich zum Thema Schädlingsbekämpfung beraten.