Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

Soweit nicht schriftlich anders Vereinbart, gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.
§1. Auftrag:
Der Auftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen.  Bei mündlicher Absprache gehen Fehler und Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftrag wird im Rahmen  der gesetzlichen Bestimmungen für die Schädlingsbekämpfung bzw. dem Jagdgesetz durchgeführt.
Der Auftrag gilt für die einmalige Durchführung.
Ein neuer Auftrag muss für folgebefall und andere Schädlingsarten erteilt werden.
Bei einem Serviceauftrag werden die vereinbarten Maßnahmen in festgelegten Intervallen durchgeführt. Sollten zwischen den Intervallen eine Behandlung notwendig werden, bedarf es keiner neu Erteilung des Auftrages, die Nachbehandlung ist kostenlos, ersetzt aber nicht den folge Intervall.
Die Auftragserteilung verpflichtet den Auftraggeber  zur Umsetzung der Hinweise und Sicherheitsregeln  zur Schadnager bzw. Insekten/Spinnentier Bekämpfung.  Bei nichteinhalten ist eine Haftung von uns ausgeschlossen.
Die Chemikalienempfindlichkeit von Personen, Tieren oder Gegenständen ist vom Auftraggeber zu prüfen.

§2. Behandlung:
Eine Gewährleistung gegen Folgebefall besteht nicht.
Vor- und Nacharbeiten, wie Reinigung, obliegen dem Auftraggeber.
Eine folge Behandlung bei Wespennestern innerhalb von 14 Tagen am selben Ort, gleiches Nest bzw. Einflugs Loch ist kostenlos, wenn das Nest erreichbar ist.
Nachbehandlung bei Ameisen innerhalb von 14 Tagen, selber Ort, selbe Art, selber Bau kostet den halben Preis für die Behandlung. Pharaoameisen sind ausgeschlossen.
Einschränkungen der Nutzung von Räumen, wären oder durch die Behandlung, geht zu Lasten des Auftragsgebers.
Für eine Erfolgreiche Behandlung können mehrere Einsätze über einen längeren Zeitraum notwendig sein. Sollte der Auftraggeber die Behandlung abbrechen ist der Erfolg bzw. die Wirkung der Behandlung nicht möglich, es besteht keine Gewähr.
Gefangen Tiere die dem Jagdrecht unterliegen werden dementsprechend behandelt. Überlassen kann nur an berechtigte Personen erfolgen.

§3. Preis:
Der Preis bezieht sich ausschließlich auf die Schädlingsbekämpfung bzw. den Tier fang.
Der Preis ist fix und nicht nachverhandelbar.

§4. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung ist sofort fällig.
Vertraglich kann eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. Nach Erhalt der Rechnung ist diese bin in 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Bei Vorleistungen unsererseits, ist Material vor Beginn der Maßnahmen in Vorkasse zu begleichen.
Der Verzugszins liegt bei 5%.
Alle Waren sind bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§5. Gewähr:
Gewährleistungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Behandlung schriftlich geltend gemacht werden.
Besteht ein Anspruch auf Gewähr wird nachgebessert bzw. die Behandlung wiederholt.
Weiterer Anspruch auf Gewähr  oder Schadensersatz  bestehen nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten.

§6. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Ort des Befalls.

§7. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist der Firmenstandort Langenfeld.